Aufgrund eines Produktionsfehlers bei den Wahlkarten musste der 2. Wahlgang zur Bundespräsidentenwahl auf 4. Dezember 2016 verschoben werden.
Um als Auslandsösterreicher/-in an dieser Wahl teilnehmen zu können, müssen Sie nachstehende Voraussetzungen erfüllen und folgende Veranlassungen treffen:
1) Vollendung des 16. Lebensjahres spätestens am Wahltag, 04. Dezember 2016.
2) Aufrechte Eintragung von Auslandsösterreicher/-innen in die Wählerevidenz bei einer österreichischen Gemeinde – spätestens am 27. Oktober 2016 (Abschluss der Wählerlisten):
Nur falls bisher noch keine Eintragung in der Wählerevidenz vorhanden oder deren maximale Gültigkeitsdauer (10 Jahre) bereits abgelaufen ist, müssen Sie als Auslandsösterreicher-/in bis spätestens 27.10.2016 die Eintragung in die Wählerevidenz bei der für Sie zuständigen österreichischen Wählerevidenzgemeinde beantragen.
Wählerevidenz-Antragsformular und Ausfüllanleitung finden Sie im Internet auf dem Webportal des BMEIA unter www.bmeia.gv.at/reise-aufenthalt/leben-im-ausland/wahlen/formulare/.
Die zuständige Wählerevidenzgemeinde ist die österreichische Gemeinde Ihres letzten Hauptwohnsitzes in Österreich (Punkt 7 des Wählerevidenz-Antragformulars). Sollte ein solcher nicht vorliegen, richtet sich die zuständige Gemeinde nach den in den Punkten 8-15 des Antragsformulars angeführten Beziehungen zu Österreich. Es besteht auch die Möglichkeit, gleichzeitig eine automatische Zusendung von Wahlkarten („Wahlkartenabo“) für die Dauer von 10 Jahren zu beantragen (siehe Punkt 18 des Antragsformulars).
Ihr schriftlicher Antrag muss direkt an die zuständige österreichische Wählerevidenzgemeinde gestellt werden. Die Antragstellung ist zumeist auch per Telefax oder eingescannt per E-Mail möglich, Kontaktadressen der Gemeinden finden Sie unter www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/behoerden. Legen Sie bitte dem Antrag eine Kopie Ihres österreichischen Reisepasses oder, sofern Sie keinen österreichischen Reisepass besitzen, eine Kopie Ihres österreichischen Personalausweises oder Staatsbürgerschaftsnachweises bei.
Hinweis für Jugendliche zur Teilnahme an künftigen Wahlen: Auch jene Jugendliche, die am 04. Dezember das Wahlalter noch nicht erreicht haben, können sich bereits ab Geburtsjahrgang 2001 jederzeit in die Wählerevidenz eintragen lassen.
3) Ehest möglicher Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte – schriftlich oder online:
Ein Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte ist erforderlich. Der Antrag sollte ehest möglich schriftlich an die für Sie zuständige österreichische Wählerevidenzgemeinde übermittelt werden.
Ausnahme: Die Inhaber eines gültigen Wahlkartenabos (siehe Erläuterungen unter Punkt 2) müssen hingegen keinen Antrag stellen. Die Beantragung sollte ehest möglich vorgenommen werden.
Bei den meisten Gemeinden ist eine ONLINE-DIREKTANTRAGSTELLUNG über www.wahlkartenantrag.at möglich, voraussichtlich ab 27.09.2016.
Andernfalls können Sie den Antrag mit dem umseitigen Formular auch per E-Mail/Fax direkt an Ihre örtliche zuständige Wählerevidenzgemeinde senden.
4) Stimmabgabe und Rücksendung der Wahlkarten an die Wahlbehörde – einlangend bis spätestens 04. Dezember 2016 um 17.00 Uhr:
Als Auslandsösterreicher/-in erhalten Sie mit einem Wahlkartenabo bzw. nach Beantragung einer Wahlkarte die Wahlunterlagen für die Wiederholung des 2. Wahlganges von Ihrer Wählerevidenzgemeinde zugesandt. Die Stimmabgabe ist bereits unmittelbar nach Erhalt der Wahlkarte möglich. Danach sollte die Wahlkarte umgehend an die Wahlbehörde retourniert werden. Die Wahlkarte muss jedenfalls bis spätestens 04.12.2016 um 17.00 Uhr bei der zuständigen Wahlbehörde (Bezirkswahlbehörde, die Adresse auf der Wahlkarte aufgedruckt) eingelangt sein.
Für weitere Fragen stehen Ihnen folgende Stellen zur Verfügung:
Zuständige Wählerevidenzgemeinden: www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/behoerden
Österreichische Vertretungsbehörden im Ausland (Botschaft, Berufsgeneralkonsulat): www.bmeia.gv.at/botschaften-konsulate/suche-nach-oesterreichischen-vertretungen
BMEIA: Wahlinfobüro: Tel. +43-501150-4400; E-Mail: wahl@bmeia.gv.at
BMI: Wahl-Hotline: Tel. +43-1-53126-2700; wahl@bmi.gv.at
Antrag auf Ausstellung der Wahlkarte
Schreiben Herr Bundesminister Kurz